Ratgeber - Tipps zum Hausbau, 13.12.2022
Die Brüstung am und im Haus
Eine Brüstung dient dem Schutz gegen einen Absturz an Fenstern, Treppen und Balkonen. Das sollten Sie über die Geländer und Brüstung wissen.
Die Brüstung oder Parapet begegnet uns überall im Alltag und findet sich an den verschiedensten Orten zur Absturzsicherung für Leib und Leben. Ebenfalls dient sie als Barriere gegen das Durchrutschen von Kleinkindern oder um einen Stoß aufzufangen bei älteren oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen. Je nach Einsatzort und Sicherheitsmaßnahme können sie verschiedenste Ausführungen aufweisen. Allerdings machen sich nur wenige Menschen Gedanken zu diesem wichtigen Bauteil, dabei steckt dahinter weit mehr als man vermutet. Alles Wissenswerte zur Brüstung lesen Sie in den nachfolgenden Zeilen.
Einsatzort von Brüstungen
Die Brüstung ist im Gegensatz zum Geländer oder Gitter – welche meist aus Metall gefertigt werden – eine geschlossene sowie oftmals massive Wandscheibe und kann an den verschiedensten Orten am Haus zum Einsatz kommen wie etwa:
- Balkon
- Dachfenster
- Empore
- Terrasse
Auch ein Teil einer Außenwand kann als Brüstung bezeichnet werden. Nämlich genau das Bauteil zwischen dem Fußboden und der unteren Kante des Fensters – die sogenannte Fensterbrüstung. Der Begriff leitet sich von Brust ab, da das Bauteil auf Brusthöhe abschließt. Je nach Bundesland finden sich verschiedene Vorschriften, wie hoch die Barriere sein muss. Diese sehen meist eine Höhe zwischen 80 und 110 Zentimetern vor.
Gesetzliche Regelungen zur Brüstung
Der Einsatzort kann so vielseitig sein, dass je nach Öffnung unterschiedliche Funktionen gewährleistet sein müssen und dementsprechend auch die Brüstungshöhe variiert. Daher gelten verschiedene Regelungen, die sich auch noch von Kommune zu Kommune unterscheiden, aber grundsätzlich nicht den Sicherheitsgedanken vernachlässigen. Deshalb sollten Sie sich über ihre geltende Landesbauordnung informieren, um nicht rechtswidrig zu bauen. Gerade die Absturzhöhe ist ein wesentlicher Faktor, der beim Planen berücksichtigt werden sollte. In den meisten Bundesländern gelten durch die Musterbauordnung folgende Höhen:
- Mindesthöhe allgemein 80 Zentimeter
- Absturzhöhe unter zwölf Metern: Brüstungshöhe mindestens 90 Zentimeter
- Absturzhöhe über zwölf Meter: Brüstungshöhe mindestens 110 Zentimeter
- Brüstungshöhe wird zum Beispiel ab Balkonboden bemessen
Bautipp: Die Brüstungshöhe bei Fenstern und Balkonen wird immer nach der Oberkante des fertigen Bodens bemessen. Sollten Aufbauten wie Holz oder Stein auf dem Boden verlegt werden, müssen die Höhen im Vorfeld einkalkuliert werden, um die Höhe später auch einhalten zu können.
Persönliche Anforderungen berücksichtigen
Neben den baulichen Vorschriften sollten aber auch persönliche Sicherheitsaspekte berücksichtigt werden, denn nicht jedem ist die Mindesthöhe der Brüstung hoch genug. Gerade wenn kleine Kinder, große Personen oder ältere Menschen im Haushalt wohnen. Falls einem dann allerdings im Umkehrschluss die Sicht durch eine höhere Brüstung versperrt wird, lässt sich auch gut mit Sicherheitsglas arbeiten, denn diese ermöglicht weiterhin die freie Aussicht.
Unser Tipp: Wer nach einer Sanierung eine neue Brüstung anbringt, sollte sich ebenfalls vorher informieren, was der Gesetzgeber vorschreibt. Denn während eine zu niedrige Höhe im Altbestand womöglich noch toleriert wird, muss die neue Version in der Regel dem aktuellen Baurecht entsprechen.
Brüstungshöhe beim Balkon
Der Balkon wird in der Bausprache auch als „begehbares Areal“ bezeichnet, was ebenfalls bei Terrassen, Emporen, Vorsprüngen oder sogar Flachdächern verwendet wird, die eine erweiterte Nutzung erlauben. Sofern ein solches Areal ohne Hilfsmittel von jedem zugänglich ist, benötigt es eine Absturzsicherung. Ab 50 Zentimetern Höhenunterschied ist eine Brüstung baurechtlich zwingend vorgeschrieben. Gerade die Balkonbrüstung variiert in den einzelnen Landesbauordnungen stark. Das fast bundesweit geltende Mindestmaß an Balkonen liegt bei 90 Zentimetern. Oberhalb von 12 Metern werden zusätzliche 20 Zentimeter vorgeschrieben, sodass dort die Mindesthöhe 110 Zentimeter beträgt.
Gestaltung von Balkonbrüstungen
Gerade die Balkonbrüstung sollte neben ihrem Sicherheitsaspekt für viele Bewohner auch dekorativ aussehen. Sie gehört mit zur Architektur des Hauses und hat Einfluss auf das äußerliche Erscheinungsbild. Möchten Sie die Brüstung individuell anpassen, empfiehlt es sich, auch nachfolgende Punkte zu beachten:
- vorgeschriebene Mindestmaße grundsätzlich einhalten
- wetterfestes Material verwenden
- auf die Sonnenlichtbrechung achten, wenn perforierte Verkleidungen an der Brüstung verwendet werden
Fensterbrüstung am Haus
Auch die Brüstungshöhe bei Fenstern ist gesetzlich geregelt und kann in der Verordnung DIN 5034-4 "Tageslicht" nachgelesen werden. Dabei sind nachfolgende Faktoren beim Fenstereinbau festgelegt:
- Die Absturzhöhe gilt vom Bodengrund bis zum Fenster
- ein Mindestmaß von 80 Zentimetern, wenn die Absturzhöhe nicht mehr als 12 Meter beträgt
- ab 12 Metern Höhe sind 90 Zentimeter Brüstungshöhe vorgeschrieben
Die Vorgaben der Höhen sind nur Mindesthöhen, die eingehalten werden müssen. Sollten die Fenster höher eingebaut werden, ist dies durchaus zulässig. Wer bodentiefe Fenster oder Balkontüren besitzt, die sich über 50 Zentimeter von der Erdoberfläche befinden, kann sich mit einem französischen Balkon behelfen. Diese Geländer werden außen an die Fassade montiert und ermöglichen ein leichtes Heraustreten. Optional kann auch eine Sicherheitsverglasung davorgesetzt werden, wenn das Geländer einem nicht zusagt oder das Tageslicht nicht ausgesperrt werden soll.
Die Brüstungshöhe für Dachfenster
Beim Dachfenster gestaltet sich die Brüstungshöhe anders, da durch die Dachschräge das Fenster in den Innenraum hinein ragt. Oftmals wird beim ausgebauten Dachboden das Dachfenster als Fluchtweg festgelegt und deshalb gelten hierbei angepasste Vorschriften. Je nach Landesbauordnung liegt hier die maximale Brüstungshöhe zwischen 110 und 120 Zentimetern. Gerade bei einem Schwing-Kipp-Dachfenster muss gemäß Bauvorschriften eine gewisse Höhe vorhanden sein. Dies kann aber dazu führen, dass das Dachfenster für große Menschen zu niedrig ist. Wird nun das Mindestmaß überschritten, wäre in manchen Bundesländern eine Nutzung als Fluchtweg nicht mehr erlaubt, da die Brüstung gemäß der dortigen Landesbauverordnung zu hoch ist. Eine Ausnahme kann allerdings gemacht werden, wenn zur Dachkante bzw. Traufe ein entsprechend großer Abstand von 100 Zentimetern vorhanden ist.
Die Geländer- und Brüstungshöhen bei Geländern
Bei Treppen müssen nicht zwingend Brüstungen zum Einsatz kommen, sondern auch Geländer mit Handläufen sind verwendbar. In der DIN 18065 wird die Höhe für Absturzsicherungen bei Treppen klar geregelt. Die Geländerhöhen müssen ähnlich wie beim Balkon ausgeführt sein, also mindestens 90 Zentimeter in Wohngebäuden und 100 Zentimeter in Arbeitsstätten vorweisen. Wiederum der Handlauf muss in einer Höhe von 80 bis 120 Zentimetern angebracht werden. Eine Besonderheit gilt oftmals bei Kellertreppen. Da diese meist von Wänden umgeben sind, reicht hier lediglich ein Handlauf aus, der vor Treppenstürzen bewahren soll.
Exkursion: Der Handlauf muss eine Griffbreite von 45 (aus Holz) bis 60 Millimeter aufweisen. Bei älteren Häusern ist die Handlaufhöhe häufig zu niedrig und nicht mehr konform mit der geltenden Bauvorschrift. Deshalb sollte ein zusätzlicher Handlauf oben aufmontiert werden, um die erforderliche Sicherheit zu schaffen. Fachkundige Treppenbaufirmen können Ihnen hierbei weiterhelfen.