Grundstück - Tipps für die Grundstückssuche, 08.11.2023
Die Grundstücksgrenze – Was ist erlaubt und was nicht?
Beim Thema Grundstücksgrenze gibt es einige Rechte und Pflichten, die Grundbesitzer wissen sollten, damit der Grenzstein nicht zum „Stolperstein“ wird.
Jedes Grundstück in Deutschland ist bei einem Kataster- oder Liegenschaftsamt hinterlegt und Grenzsteine geben oftmals die Grundstücksfläche preis. Besonders bei Baugrundstücken ist diese Grenzangabe wichtig, damit Planer und Architekten die geforderten Mindestabstände zum Nachbargrundstück einhalten, ohne dass es vor dem Einzug zu einem Nachbarschaftsstreit kommt. Alles rund ums Thema Grundstücksgrenze und was Besitzer wissen müssen, finden Sie im nachfolgenden Artikel zusammengefasst.
Was besagt die Grundstücksgrenze?
Wer ein Stück Land besitzt, hat immer Rechte und Pflichten, die damit verbunden sind. Gerade an Grundstücksgrenzen ergeben sich Streitigkeiten unter Nachbarn, da Begrenzungen wie Zäune oder Hecken, überhängende Bäume und Pflanzen sowie Gebäude nicht sachgerecht geplant bzw. gepflegt worden sind. Mindestabstände zum Nachbargrundstück werden vorwiegend von Gemeinden und Kommunen festgelegt, wobei vielerorts ein Gebäudeabstand von 3 Metern eingehalten werden muss. Ausnahmen gelten hier bei Bestandsgebäuden sowie nachbarschaftlichen Vereinbarungen.
Wie lässt sich die Grundstücksgrenze erkennen?
Häufig finden sich auf der Grundstückegrenze in den Boden eingegrabene Grenzsteine aus Naturstein oder Beton mit einer Aufschrift wieder. Sofern es sich um einen quadratischen Grundriss handelt, liegen im Regelfall vier Grenzsteine in den jeweiligen Ecken des Grundstücks. Bei ungleich geschnittenen Grundstücken können auch mehr Markierungen zu finden sein. Bestehende Zäune, Mauern oder Hecken können zwar einen groben Grenzverlauf aufzeigen, allerdings sind sie nicht zwingend eine Garantie, dass sie auf den Grenzen stehen. Daher sollten Grundrisszeichnungen und andere Dokumente zum Grundstück eingesehen werden. Die ortsansässigen Vermessungs- oder Bauämter können ebenfalls eine „amtliche Grenzauskunft“ über den Grenzverlauf geben, wenn Sie kein Kartenmaterial besitzen oder Grenzsteine finden sollten. In seltenen Fällen haben selbst die Ämter keine genauen Angaben über den Grenzverlauf. Dann muss ein Vermessungsbüro beauftragt werden. Die Kosten hierfür liegen im Schnitt bei circa 1.500 Euro.
Was führt zum Nachbarschaftsstreit?
Ohne Zustimmung des Nachbarn sollten nachträglich gesetzte Mauern, Zäune, Hecken oder Gebäudeteile die Grundstücksgrenze nicht überschreiten, da dies problemlos rechtlich angefochten werden kann. Zäune oder Hecken die zum Beispiel auf der Grenze stehen, gehören daher beiden betroffenen Parteien, auch wenn nur einer der beiden diese errichtet haben. Dementsprechend haben Nachbarn immer Einfluss auf Dinge, die über die Grenze ragen. Deshalb darf zum Beispiel Fallobst von überragenden Ästen einer Pflanze vom Nachbarn eingesammelt werden, auch wenn der Baum auf Ihrem Grundstück steht (siehe BGB §911). Direktes Pflücken von Früchten ist allerdings verboten, was im Strafgesetzbuch §242 nachzulesen ist.
Zudem ist der Nachbar nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Besitzers den Baum zurückzuschneiden. Allerdings darf der Nachbar Sie dazu verpflichten, wenn der Baum von Ihrem Grundstück überhängt. Dies gilt ebenfalls für überragende Wurzeln. Daher ist es ratsam, immer seine Grundstücksgrenzen genau zu kennen, um nicht in solche Streitigkeiten zu geraten.
Achtung: Wer Grenzsteine eigenmächtig versetzt begeht eine Straftat, die mit hohen Geldbußen sanktioniert werden kann.
Wo werden die Grenzabstände geregelt?
Regelungen zu den Grenzabständen finden sich meist in den Landesbauordnung unter §6 LBO. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Paragrafen sowie richterliche Entscheidungen, die greifen können. Besonders beim Thema Bepflanzung des eigenen Grundstücks und für dessen Bebauung ist es erforderlich, die eigenen Grundstücksgrenzen zu kennen. Die Abstandsflächen vom Haus zur Grenze werden mittels einer Formel berechnet, die die Wandhöhe des betreffenden Gebäudes als Grundlage nimmt. Je nach Bundesland und Baugebiet unterscheidet sich der Faktor, mit dem die Wandhöhe multipliziert wird. Das Ergebnis der Formel ergibt den Mindestabstand, der zur Grundstücksgrenze eingehalten werden muss. Bei Balkon, Erker und überhängendem Dach können je nach Regelung auch kleinere Abstandsflächen genehmigt werden, sofern sie nicht mehr als 1,5 Meter herausragen.
Weitere Sonderregelungen beim Grenzabstand
Es finden sich aber auch Sonderregelungen bei Grenzabständen, die für folgende Fälle gelten:
- Gebäude wie Garagen
- Nebengebäude
- Bäumen und Büschen
Garagen, Gartenhäusern oder Nebengebäude können durch die Sonderregelung oftmals innerhalb der eigentlichen Abstandsfläche errichtet werden. Da sie meist sehr klein sind, ist ihre Errichtung in manchen Bundesländern sogar genehmigungsfrei möglich. Bei Bäumen und Sträuchern kann die Höhe mit in Betracht gezogen werden, um den Grenzabstand zu regeln. Also, je niedriger ein Baum, desto unproblematischer ist die Pflanzung an der Grundstücksgrenze.
Besonderheit: Mache Kommunen schreiben sogar eine sichtbare Begrenzung mittels Mauern oder blickdichten Hecken vor. Näheres erfahren Sie immer beim zuständigen Amt oder der Gemeindeverwaltung.