Baulexikon - Kompaktes Hausbauwissen, 15.09.2023
Die Musterbauordnung – Eine für Alle
Die Musterbauordnung versteht sich als Zusammenführung aller in Deutschland geltenden Landesbauordnungen, sie ist aber für die einzelnen Länder nicht verpflichtend.
Wer schon einmal ein Haus gebaut oder sich grundsätzlich mit dem Hausbau befasst hat, dem ist der Begriff Landesbauordnung, kurz LBO, geläufig. Da das Baurecht auf Länderebene geregelt wird, finden sich in Deutschland auch 16 verschiedene Landesbauordnungen. Um einen besseren Überblick über die einzelnen Bauordnungen der Bundeländer zu bekommen, findet sich im gesetzlichen Bauwesen die sogenannte Musterbauordnung (MBO). Sie versteht sich als allumfassendes Regelwerk im Bauwesen, welches für die Bundesländer nicht verpflichtend ist. Allerdings können sich die einzelnen Entscheider der Landesbauordnungen daraus bedienen, um ihre spezifischen Baugesetze zu novellieren.
Entscheider der Musterbauordnung
Die erste Musterbauordnung wurde am 31. Oktober 1959 von der Bauministerkonferenz ARGEBAU – Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister der Länder – eingeführt. Sie soll die einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer vereinheitlichen und wird durch die Bauministerkonferenz stets auf dem neuesten Stand gehalten. Die Musterbauordnung wird auch als Standard- oder Mindestbauordnung bezeichnet. Es finden sich auch Landesbauordnungen, die ganze Passagen aus der Musterbauordnung ablehnen, um eine Übersichtlichkeit der eigenen Landesbauordnung zu schaffen. Gerade im Bereich der Bauarten sowie der Bauprodukte ist sie in den jeweiligen Ländern nahezu identisch und enthält viele übereinstimmende Vorschriften. Nur in Detailfragen weichen manche Bundesländer von der Musterbauordnung ab. Die aktuellste Fassung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde 2022 überarbeitet.
Musterbauordnung und Holzbauweisen
Aus Sicht des handwerklichen sowie industriellen Holzbaus nimmt die Musterbauordnung ganz klar eine Vorreiterrolle für das Bauen mit Holz ein. Im Gegensatz zu diversen Landesbauordnungen finden sich in der Musterbauordnung keine Hürden für den Holzbau und dementsprechend werden die Holzbauweisen in keiner Weise benachteiligt. Außerdem finden sich in Deutschland auch Landesbauordnungen wie etwa die von Baden-Württemberg, die dem Bauen mit Holz sehr wohlwollend gegenübersteht. Auch der Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) steht der Musterbauordnung sehr positiv gegenüber und begrüßt die Abschaffung der noch existenten Benachteiligungen im Holzbauwesen sowie im Wettbewerb. Gerade der mehrgeschossige Holzbau wird in den Landesbauordnungen von Baden-Württemberg und Berlin positiv besetzt und deckt sich mit dem Regelwerk der Musterbauordnung. Mittlerweile ziehen auch andere Bundeländer wie Hamburg oder Hessen nach. Das Thema Brandschutz beim Holzbau wird immer seltener in den Landesbauordnungen kritisch gesehen und orientieren sich zunehmend an der Musterbauordnung.
Die Musterbauordnung im Detail
Die Musterbauordnung ist in sechs Teile und diverse Abschnitte geteilt:
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil - Das Grundstück und seine Gestaltung
Dritter Teil - Bauliche Anlagen
- Erster Abschnitt - Gestaltung
- Zweiter Abschnitt - Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- Dritter Abschnitt - Bauprodukte und Bauarten
- Vierter Abschnitt - Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer
- Fünfter Abschnitt - Rettungswege, Öffnungen, Umwehrungen
- Sechster Abschnitt - Technische Gebäudeausrüstung
- Siebenter Abschnitt - Nutzungsbedingte Anforderungen
Vierter Teil - Die am Bau Beteiligten
Fünfter Teil - Bauaufsichtsbehörden, Verfahren
- Erster Abschnitt - Bauaufsichtsbehörden
- Zweiter Abschnitt - Genehmigungspflicht, Genehmigungsfreiheit
- Dritter Abschnitt - Genehmigungsverfahren
- Vierter Abschnitt - Bauaufsichtliche Maßnahmen
- Fünfter Abschnitt - Bauüberwachung
- Sechster Abschnitt - Baulasten
Sechster Teil - Ordnungswidrigkeiten, Rechtsvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
Unser Tipp:
Die aktuellste Ausgabe der Musterbauordnung kann kostenlos auf der offiziellen Seite der Bauministerkonferenz eingesehen werden: IS-Argebau (bauministerkonferenz.de)