Baulexikon - Kompaktes Hausbauwissen, 21.12.2022
Bauvorbereitung - Notwendige Vorarbeiten für den Hausbau
Bevor Kran und Schwertransporter beim Hausbau anrücken können, ist auf der Baustelle einiges zu tun: Sie muss vorbereitet und „baufertig“ gemacht werden.
Zu den dabei vom Bauherren durchzuführenden Leistungen zählen die Befreiung des Bauplatzes von Hindernissen oder Altlasten - also auch der Abriss eines Altgebäudes, das Beseitigen von Bäumen im Einklang mit der kommunalen Baumschutzsatzung und die Beseitigung von Aushub, der bei der Ausschachtung der Baugrube entsteht. Außerdem muss das Baugrundstück gekennzeichnet, mit der Baugenehmigung versehen und abgesichert sein. Dazu kommt die Sicherstellung der Zufahrt, Platz für die Fahrzeuge, das Baumaterial und Container, die Versorgung mit Strom und Wasser sowie mobile sanitäre Anlagen für Montagekräfte und Handwerker.
Die Bauvorbereitung am Grundstück
Bevor das Grundstück beauten werden kann, müssen zuerst einige Vorbereitungen erfolgen. Der Bauplatz muss von Hindernissen oder Altlasten befreit sein. Stand dort bereits ein Gebäude, muss dieses abgerissen und rückstandsfrei entsorgt werden. Der Abriss wird behördlich angezeigt und von einem spezialisierten Abbruchunternehmen durchgeführt.
Stehen Bäume im Weg, müssen sie gefällt, zerkleinert und abtransportiert werden – im Einklang mit der kommunalen Baumschutzsatzung. Das ist in vielen Fällen genehmigungspflichtig und wird regional unterschiedlich gehandhabt. Gerade hohe Bäume sollten von professionellen Forstunternehmen beseitigt werden.
Bei der Ausschachtung der Baugrube und Erschließungskanäle fällt Aushub an, der entsorgt werden muss. Die Erschließungkosten haben Bauherren selbst zu tragen, da nicht immer Grundstücke mit abgeschlossenen Erschließungsarbeiten am Markt angeboten werden. Ein Hausbau ist zwangsläufig mit Lärmbelästigungen und Einschränkungen verbunden. Ein guter Draht und eine offene Kommunikation gegenüber den Nachbarn beugt zwischenmenschlichen Problemen in der neuen Umgebung vor. Bei Altlasten auf dem Grundstück ist zu beachten, dass gefährliche Stoffe behördlich überwacht entsorgt werden müssen. Die kommunale Abfallbeseitung steht dabei mit Rat und Tat zur Seite. Geklärt wird, ob chemische Rückstände zu erwarten sind und die Bodenqualität gelitten hat. Ein Bodengutachten gibt darüber Auskunft. Ein solches wird ohnehin herangezogen, wenn Zweifel an der Tragfähigkeit des Untergrunds bestehen. All diese Tätigkeiten gehören zur Bauvorbereitung des Hausbaus.
Gute Bauvorbereitung - kein Verzug
Das Baugrundstück selbst muss gekennzeichnet sein. Die behördliche Baugenehmigung sollte gut sichtbar angebracht werden – zum Beispiel am Bauzaun. Der sichert den Bauplatz gegebenenfalls vor dem Betreten durch Unbefugte . Nicht zuletzt gewährleistet die Absicherung, dass keine leichtsinnigen Kinder und Jugendliche bei einem Abenteuerausflug auf die Baustelle gelangen und dort zu Schaden kommen.
Die Zufahrt zum Gelände muss grundsätzlich sichergestellt sein. Sind Straßen und Wege breit genug, um am Tag der Hausmontage von Kran und Lastkraftwagen passiert zu werden? Diese benötigen eine Parkposition am Rande der Baustelle. Platz für Baumaterial oder Container ist genauso einzukalkulieren wie ausreichende Bewegungs- und Rangierfreiheit für Arbeitskräfte und Fahrzeuge. Weitere Vorbereitungen zum Baugrundstück sind zum Beispiel auch die Verlegung von Vorsorgungsleitungen. Die Baustelle muss mit Strom und Wasser für den Hausbau versorgt werden. Sollte das Gelände noch nicht vollständig erschlossen sein, können als Bauvorbereitung provisorische Versorgungsleitungen genügen. Ansprechpartner ist der örtliche Energieversorger, der eventuell einen Verteilerkasten installieren muss und Wasser über einen nahegelegenen Hydranten zugänglich macht. Mobile sanitäre Anlagen für Montagekräfte und Handwerker sind selbstverständlich.
Wie wichtig es ist, die Bauherrenleistungen ernst zu nehmen, wird bei einem Blick in den Bauvertrag klar. Sind die Voraussetzung für einen Baustart nicht gegeben, ist der vereinbarte Fertigstellungstermin gefährdet. Die Verantwortung für die Verzögerung trägt der Bauherr. Termine und Fristen sind von seinen Vorleistungen abhängig.