Baulexikon - Kompaktes Hausbauwissen, 09.11.2022
Die Baufertigstellungsanzeige
Bevor der Bauherr in sein fertiges Eigenheim einziehen darf, muss er dem Bauamt eine so genannte Baufertigstellungsanzeige zukommen lassen. Den Vordruck für die Baufertigstellungsanzeige gibt es bei der zuständigen Baubehörde.
Der Zweck der Baufertigstellungsanzeige
Zweck der Baufertigstellungsanzeige ist die behördliche Erlangung der Gewissheit, dass ein Bau ordnungsgemäß fertig gestellt wurde. Geregelt wird die Anzeige im Bauordnungsrecht. Wie sie inhaltlich auszustaffieren ist, ist in jedem Bundesland anders geregelt. Wichtig: Erst nach der Fertigstellungsanzeige beim Bauamt kann das neue Eigenheim oder zum Beispiel der Bürobau auch tatsächlich genutzt werden.
Wichtige Kriterien der Fertigstellungsanzeige beim Bauamt
Vor dem Versand der Baufertigstellungsanzeige an die zuständige Baubehörde müssen diverse Kriterien erfüllt sein. Zum einen muss der Bau per Definition abgeschlossen sein. Das bedeutet nichts anderes, als dass geschlossen gebaut sein muss. Außerdem müssen sich die Toiletten sowie die Küche in betriebsbereitem Zustand befinden, es muss Strom fließen und auch die Versorgung mit Heizwärme und mit Frischwasser muss sichergestellt sein.
Was passiert bei einer Gebäudenutzung ohne Baufertigstellungsanzeige?
Eine Nutzung des Eigenheimes oder des Bürogebäudes ohne eine der Baubehörde vorliegende Baufertigstellungsanzeige kann schnell sehr teuer werden. Es drohen hohe Bußgelder, aber auch eine Zwangsräumung und ein saftiges Zwangsgeld können einem blühen, wenn man ohne Erlaubnis in einem noch nicht als fertig gestellt angezeigtem Gebäude wohnt.
Unser Tipp: Das Thema Baufertigstellungsanzeige für das Bauamt immer im Auge behalten!